Frühjahrscheck

Die Oldtimersaison steht vor der Tür, daher ab zum Frühjahrscheck und Pickerl machen. Ab heuer ist ja für historische Fahrzeuge einiges neu bei der § 57a-Überprüfung.

Bei der 2-jährigen Überprüfung muss in Hinkunft das Fahrtenbuch und der Typenschein bzw. die Einzelgenehmigung ebenfalls vorgelegt werden, damit jener Zustand mit dem das Fahrzeug als „historisch“ typisiert wurde auch nach wie vor gegeben ist.

Bisherige Bestimmungen bleiben in diesem Zusammenhang aufrecht: Fahrbeschränkung für 120 Tage pro Jahr bei PKW, 60 Tage bei Zweirädern, Führung eines Fahrtenbuches mit dreijähriger Aufbewahrungspflicht.

Weitere Informationen beim ÖMVV – Österreichischer Motor Veteranen Verband

Fotos und Text © by Wolfgang Müller